Grundlagen für den Kauf einer Wohnung
Vor dem Kauf einer Wohnung sollte zunächst geklärt werden, ob die Wohnung später vermietet werden soll oder selbst bewohnt wird.
Kauf einer Wohnung als Kapitalanlage
Beim Wohnungskauf als Kapitalanlage geht es um die zu erzielende Rendite. Die Miete sollte mindestens gleich hoch, besser höher sein, als die monatliche Belastung, falls die Wohnung finanziert werden soll. Zu beachten ist auch die Tatsache, dass nicht alle anfallenden Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden können. Darüber hinaus sollte bei der Kalkulation auch die Steuerpflicht berücksichtigt werden. Einnahmen aus Vermietung sind in der Steuererklärung anzugeben und als Einkommen zu versteuern. Allerdings können Vermieter auch einige Ausgaben steuerlich geltend machen, z. B. die Grundsteuer, Handwerkerkosten, Zinsen für die Finanzierung, um nur einige Beispiele zu nennen. Bei der Festsetzung der Miete können sich Vermieter am Mietspiegel orientieren. Aber auch Lage und Ausstattung spielen eine Rolle. Eine Wohnung mit guten Verkehrsanbindungen und einer Infrastruktur, die für Familien genauso geeignet ist wie für Paare und Singles, kann besonders gut vermietet werden. Bei der Ausstattung sind Kriterien wie Fußbodenheizung, Gäste-WC, die Qualität der Bodenbeläge und eine eventuell vorhandene hochwertige Einbauküche ebenfalls eine Basis für einen entsprechend angepassten Mietpreis.
Kauf einer Wohnung für den Eigenbedarf
Der Kaufpreis einer Wohnung spielt nicht nur in Bezug auf die Frage, ob diese den geforderten Preis auch wert ist, eine Rolle. Bei Immobilienfinanzierungen geht es vor allem darum, ob sich der Kreditnehmer die monatlichen Raten langfristig leisten kann. Es gibt diverse Immobilienrechner, die aber immer nur vom aktuellen Stand der finanziellen Verhältnisse ausgehen. Kaufinteressenten sollten sich überlegen, ob die Rate auch dann noch bedient werden kann, wenn sich in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eventuell etwas verändert. Bei der Kalkulation des Kaufpreises dürfen die Kaufnebenkosten nicht vernachlässigt werden. Dazu zählt die Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Gebühren für den Grundbucheintrag und Maklerkosten. Üblicherweise werden diese Nebenkosten nicht mitfinanziert, d.h. der Käufer muss sie aus dem vorhandenen Eigenkapital tragen.